Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursanmeldungen, Tanzclub ohne Sonderveranstaltungen der Tanzschule Rosenheim
AGB für Kursanmeldungen, Tanzclub ohne Sonderveranstaltungen der Tanzschule Rosenheim
(Stand: 31. Januar 2020)
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Kunden bei der Tanzschule Rosenheim, Inhaber Stephan Müller (nachfolgend: Tanzschule Rosenheim), soweit im Einzelfall nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines bei der Tanzschule Rosenheim gebuchten Kurses zur Teilnahme der angeschlossenen Tanzkurse berechtigt sind.
2. Anmeldung, Kursbeginn und Zahlung bei Tanzkursen
Durch das Absenden des Online-Formulars oder Abgabe eines Anmeldeformulars gibt der Kunde einen Antrag auf Teilnahme an den Kursen der Tanzschule Rosenheim ab. Dieser Antrag ist ein bindendes und damit kostenpflichtiges Angebot an die Tanzschule Rosenheim und wird mit der Bestätigung der Tanzschule Rosenheim angenommen.
Sollte der Kursteilnehmer ein Minderjähriger sein, ist der Erziehungsberechtigte der Vertragspartner. Der Minderjährige ist berechtigt, die Rechte aus der Anmeldung und den AGB auch, soweit zulässig im eigenen Namen, geltend zu machen. Er ist verpflichtet, die Hausordnung und andere Verhaltenspflichten nach diesem Vertrag einzuhalten. Es ist ein Vertrag für ihn zugunsten Dritter.
Jede Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar.
Preise, Zahlungen und Fällgkeit
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des gesamten Kurs-Honorars. Die angegebenen Preise und verstehen sich (falls nicht anders angegeben) pro Person inklusive Bearbeitungskosten, GEMA-Gebühren und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Das Kurs-Honorar kann bis zur ersten Kursstunde auf das angegebene Konto überwiesen werden oder ist zu Beginn der ersten Kursstunde in bar bzw. EC-Cash zu entrichten.
3. Widerrufsrecht bei Anmeldung per Internet, E-mail oder Telefax
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tanzschule Rosenheim, Weinstraße 12, 83022 Rosenheim, Tel: (08031) 401680, Fax: (08031) 401682, info@tanzschule-rosenheim.de, www.tanzschule-rosenheim.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sollten Sie innerhalb der Widerrufsfrist bereits unser Angebot wahrgenommen haben, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4. Durchführung von Kursen, Zeiten und Orten
a) Die Durchführungsgestaltung obliegt der Tanzschule und ist in der Art und Weise allein in ihrer Entscheidung. Anspruch auf bestimmte Tänze, Kursinhalte oder Abläufe hat der Kunde nicht.
b) Die Kurszeiten sind nicht vertraglich als Beschaffenheit vereinbart, sondern durch die Tanzschule abänderbar. Die Tanzschule kann Kurse zusammenlegen und die Teilnehmerzahl verändern.
c) Der Kursort ist ebenfalls nicht durch den Vertrag als Beschaffenheit vereinbart und ist durch die Tanzschule änderbar.
d) Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Tanzlehrer.
5. Kurspausen
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Ausnahmen werden rechtzeitig angekündigt.
An gesetzlichen Feiertagen entfällt der Tanzunterricht. In den Ferienzeiten finden keine Kurse und kein Tanzuntericht statt, es sei denn, die Tanzschule Rosenheim kündigt für diese Zeit besondere Tanzkurse und Tanzunterrichtseinheiten an. Als Ferienzeiten gelten die jeweils vom Ministerium für Wissenschaft und Bildung des Freistaates Bayern veröffentlichten Zeiten.
6. Nichtteilnahme
Eine Rückzahlung des Kurshonorars bei Nichtinanspruchnahme unserer Angebote erfolgt nicht. Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzkurs nicht möglich ist, werden die Club-Mitgliedschaften stillgelegt bzw. versäumte Stunden ab dem Datum eines der Tanzschule vorgelegten ärztlichen Attests (Eingang bei der Tanzschule Rosenheim maßgeblich) gutgeschrieben. Dies erfolgt aber nur, wenn mindestens eine 1-monatige Teilnahme krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Die Tanzschule Rosenheim macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen der Beitrag fortzuzahlen ist.
7. Anmeldung und Mitgliedschaft im Tanzclub
Der Vertrag beginnt zu dem im Anmeldeformular vereinbarten Vertragsbeginn.
Die Club-Mitgliedschaft berechtigt an unserem Kursangebot, sowie es im Anmeldeformular beschrieben ist, teilzunehmen. Ausgenommen sind abgeschlossene Workshops die durch externe Tanzlehrer bzw. Trainer unterrichtet werden.
Die Laufzeit und Mindestvertragsdauer des Vertrags richtet sich nach der gebuchten Club-Mitgliedschaft auf dem Anmeldeformular. Sie beträgt im Tanzclub zwölf Monate, im Kinderclub, Zumba®, Breakdance, Burlesque und Hip-Hop Club jeweils drei Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Vertrages. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Kündigung bei der Tanzschule Rosenheim, Inhaber Stephan Müller, Weinstraße 12, 83022 Rosenheim, rechtzeitig eingegangen ist.
Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich stillschweigend beim Tanzclub um zwölf Monate, beim Kinder Club, Zumba®, Breakdance, Burlesque und Hip-Hop Club um jeweils drei Monate.
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt, usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden.
Die Voraussetzung für einen ordentlich geleisteten Tanzunterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden müssen oder die Zusammenlegung von Tanzkursen Seitens der Tanzschule Rosenheim erfolgt.
8. Zahlung Tanzclub
Bei Vertragsbeginn bis zum 14. eines Monats ist für den Monat der Anmeldung der ganze monatliche Mitgliedsbeitrag fällig. Bei Vertragsbeginn nach dem 14. eines Monats der halbe Mitgliedbeitrag.
Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages kann nur bargeldlos erfolgen. Hierfür wird ein SEPA-Lastschriftmandat verwendet. Die Abbuchung erfolgt immer zum 1. eines Monats. Sollte es sich dabei um einen nicht Bankenarbeitstag handeln, erfolgt die Abbuchung am nächstmöglichen Buchungstag. Über den Termin der ersten Abbuchung wird das Mitglied bei Vertragsabschluss informiert. Die jeweilige Höhe der Abbuchung errechnet sich aus den im Anmeldeformular vereinbarten Leistungen.
Evtl. anfallende Gebühren für Rücklastschriften und deren Bearbeitung gehen zu Lasten des Vertragspartners, derzeit 5,00 € pro Person. Dies gilt nicht, wenn Sie nicht von ihm zu vertreten sind.
9. Teilnahmeberechtigung bei Anmeldung mit 10er-Karte
Die 10er-Karte ist 12 Monate gültig und nicht übertragbar. Sie jeweilige 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme am Kindertanzen, Zumba®, Hip-Hop, Breakdance und Burlesque. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der 10er-Karte nur das entsprechende Tanzangebot (z.B. 10er-Karte Kindertanzen nur für das Kindertanzen nutzbar) genutzt werden kann, dass wir uns Vorbehalten zu ändern. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt, usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzung für einen ordentlich geleisteten Tanzunterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden müssen oder die Zusammenlegung von Tanzkursen Seitens der Tanzschule Rosenheim erfolgt.
10. Kursprogramm und -angebot
Änderungen im Termin-, Unterrichts-, Lehrer- oder Programmangebot bleiben jederzeit und ausdrücklich vorbehalten und berechtigen keinesfalls zu einer außerordentlichen Kündigung.
Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist in der Tanzschule nicht gestattet.
Die in den Kursen erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten (Schrittfolgen, Figuren, Choreographien) sind ausschließlich für den privaten persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt. Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden im Unterricht ist nicht gestattet.
Für versäumte Kursstunden kann keine Rückzahlung erfolgen.
Bei geringer Kursbelegung behält sich die Tanzschule Rosenheim vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen.
Die Tanzschule Rosenheim behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit die Räumlichkeiten sowie die Tanzlehrer zu ändern.
Die Anmeldung zu den Tanzkursen kann getrennt erfolgen. In Kursen mit einem großen Missverhältnis zwischen Männern und Frauen behält sich die Tanzschule Rosenheim vor, den Kurs gegen Erstattung der Gebühren abzusagen. Ebenfalls übernehmen wir keine Garantie für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männer und Frauen. Eine Erstattung des Kursbeitrags erfolgt in diesem Falle nicht.
11. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Die Mitarbeiter der Tanzschule Rosenheim sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Tanzschule Rosenheim und insbesondere die Regeln der in den Räumen aushängenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.
12. Haftung
Die Tanzschule Rosenheim haftet nicht für Schäden, welche sich der Schüler, Kunde bzw. Besucher beim Aufenthalt in den Unterrichtsräumen zuzieht. Ausgenommen hiervon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr oder ihren Mitarbeitern verursachte Schäden.
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenständen oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung ist die Stephan Müller ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Kurshonorars. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
13. Datenschutz
Die Tanzschule Rosenheim erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Kunden oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen, wie auch ihrer Internetseiten und der Internetseiten des Tanzfestival Rosenheim, Müller-Eichelberger GbR erhält. Die Tanzschule Rosenheim nutzt diese Informationen über die Kunden, um die Kundenbeziehung mit den Kunden zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services von der Tanzschule Rosenheim und dem Tanzfestival Rosenheim anzubieten.
14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Tanzschule Rosenheim ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind.
In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule Rosenheim zumutbar ist. Die Tanzschule Rosenheim wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“).
Der Kunde kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzschule Rosenheim, Weinstraße 12, 83022 Rosenheim widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule Rosenheim den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
15. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Tanzschule Rosenheim
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Tanzschule Rosenheim
(Stand: 31. Januar 2020)
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Tanzschule Rosenheim, Inhaber Stephan Müller (nachfolgend: Tanzschule Rosenheim) im Auftrag Dritter als Dienstleister eines Veranstalters oder von ihr selbst als Veranstalter angeboten werden.
2. Vertragsschluss
Das Veranstaltungs- und Produktangebot auf den Websites der Tanzschule Rosenheim stellt kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer fehlerhaften Übermittlung beim Teilnehmer/Kunden
Zu dem zum Zeitpunkt der Anmeldung/des Kartenkaufs gültigem Preis erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme an der von ihm gebuchten Veranstaltung. Der Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung oder der Aushändigung der Eintrittskarten von der Tanzschule Rosenheim per E-Mail, Fax, Post oder persönlich zustande. Die Buchung kann nur unter gleichzeitiger Zahlung der Veranstaltungsgebühr bestätigt werden.
Der jeweilige Anmeldeschluss/Vorverkaufsschluss ist zu beachten. Sind danach noch Eintrittskarten erhältlich, erhalten Sie diese an den Tages- bzw. Abendkassen der jeweiligen Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.
Die Teilnahmegebühren werden von der Tanzschule Rosenheim vereinnahmt. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, sofern diese nicht schriftlich bestätigt wurden. Gutscheine/Eintrittskarten etc. werden erst nach kompletter Zahlung ausgehändigt. Für verlorene oder unbenutzte Gutscheine/Eintrittskarten etc. erfolgt weder Ersatz noch Erstattung. Darüber hinaus ist ebenso wenig ein Ersatz oder Erstattung der Gutscheine/Eintrittskarten etc. aus wichtigem Grund möglich.
Ein Anspruch auf Teilnahme und Durchführung bestimmter Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen sowie Rahmenprogramme besteht nicht. Die Tanzschule Rosenheim kann das Programm in Abhängigkeit der Anzahl an Teilnehmern um einzelne Veranstaltungen anpassen, kürzen oder absagen. Die oben genannten Veränderungen, sowie weitere Veränderungen des Veranstaltungsprogramms, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, ganz oder auch nur teilweise.
Eine Rückgabe der Eintrittskarten ist nicht möglich
Sollten Sie eine Rechnung wünschen oder besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung haben, teilen Sie uns diese bitte bei der Anmeldung mit.
3. Termin-/Programmänderungen
Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen; dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Tanzschule Rosenheim. Eine Absage der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt berechtigt nicht zur Refundierung der getätigten Zahlungen. Der Veranstalter ist in diesem Falle zu keiner Rückzahlung verpflichtet.
Besetzungs- bzw. Programmänderungen (Tanzlehrer, Workshops, Showtänzern etc.) behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten, Trainern, Showtänzern durchführen zu lassen.
4. Widerrufsrecht bei Anmeldung per Internet, E-mail oder Telefax
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tanzschule Rosenheim, Weinstraße 12, 83022 Rosenheim, Tel: (08031) 401680, Fax: (08031) 401682, info@tanzschule-rosenheim.de, www.tanzschule-rosenheim.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sollten Sie innerhalb der Widerrufsfrist bereits unser Angebot wahrgenommen haben, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die Tanzschule Rosenheim nur für Körperverletzung, dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Tod, sofern dies die Tanzschule Rosenheim zu vertreten oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten hat.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. Die Teilnahme an allen Programmteilen inkl. Rahmen- und Abendprogrammen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt. Eine Pflichtverletzung der Tanzschule Rosenheim steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
6. Angaben des Anmelders / Datenschutz
Die Tanzschule Rosenheim weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen damit die Buchung korrekt durchgeführt und wirksam werden kann.
Die Teilnehmer erteilen mit ihrer Buchung Einverständnis, dass die erhobenen Daten der Tanzschule Rosenheim in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung sowie für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung erhoben, genutzt und verarbeitet werden dürfen. Die vertrauliche Behandlung dieser Daten wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.
Durch die Bestellung/den Kauf erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen.
7. Fotografie / Videoaufnahmen / Urheberrecht
Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können veröffentlicht werden. Gleichzeitig können Filme und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, TV- und Kinospot, etc.) für die Veranstaltung (aktuelles Jahr und alle Folgejahre) und andere Veranstaltungen der Tanzschule Rosenheim und des Tanzfestival Rosenheim, Müller-Eichelberger GbR verwendet werden; auch zu weiterführenden kommerziellen Zwecken (Weiterverkauf von Fotos und Bildrechten). Mit dem Kauf/der Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der Tanzschule Rosenheim bzw. bei früheren Rechteinhabern.
8. Sonstiges
Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen grundsätzlich nicht gestattet.
9. Schlussbestimmungen
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Tanzschule Rosenheim angeboten werden, ergeben, gilt deutsches Recht unter Ausschluss Internationalen Privatrechts und das ins deutsche Recht übernommene Kaufrecht.
Vertragssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand ist Rosenheim
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.